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BN-Grundstücke

Zwei riesige Logistikhallen unterhalb von Vierzehnheiligen werden nicht gebaut

Vierzehnheiligen gehört zu den Top 10 der schönsten Orte in ganz Franken. Die Wallfahrtsbasilika, ein Meisterwerk  Balthasar Neumanns, kommt erst so richtig zur Geltung, wenn die kleinstrukturierte Kulturlandschaft, in der sie eingebettet liegt, mit ihren Wäldchen, Äckern, Wiesen, Hecken, Martern, Bildstöcken, Wegkreuzen und Wallfahrtswegen nicht noch mehr durch den galoppierenden Flächenfraß in Mitleidenschaft gezogen wird.

12.11.2020

Ausgerechnet am Fuße des Vierzehnheiligener Berges wollte ein Logistikunternehmen auf etwa 5 ha Ackerland seine Lagerhallen errichten. Das im Jahre 2019 von der Lichtenfelser BN-Kreisgruppe initiierte Bürgerbegehren für den Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche und der unverbauten Blickbeziehung zwischen Vierzehnheiligen und Kloster Banz führte leider nicht zum Erfolg.

Schlussendlich haben jedoch zahlreiche Briefe an verschiedenste Entscheidungsträger, etliche Protestaktionen und Ortstermine offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt. Besonders vom Landesdenkmalrat kam ein eindeutiges Signal: Er lehnte den Bauantrag einstimmig ab, was einen nicht unerheblichen Einfluss darauf gehabt haben dürfte, dass das Logistikunternehmen von seinen ursprünglichen Plänen abließ. Bei insgesamt 65 Hektar freier Gewerbeflächen im Landkreis Lichtenfels müsste doch ein Platz zu finden sein, wo man ohne große neue Flächeninanspruchnahme im Außenbereich einen geeigneten Standort realisiieren könnte.  

Anton Reinhardt


Standpunkt zum Ausgang des Bürgerbegehrens

26.11.2019

Vierzehnheiligen gehört zu den Top 10 der schönsten Orte in ganz Franken. Die Wallfahrtsbasilika, ein Meisterwerk  Balthasar Neumanns, kommt erst so richtig zur Geltung, wenn die kleinstrukturierte Kulturlandschaft, in der sie eingebettet liegt, mit ihren Wäldchen, Äckern, Wiesen, Hecken, Martern, Bildstöcken, Wegkreuzen und Wallfahrtswegen nicht noch mehr durch den galoppierenden Flächenfraß in Mitleidenschaft gezogen wird.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass im weiteren Planungsverfahren, die Träger Öffentlicher Belange, wie z.B. Bauernverband, Amt für Landwirtschaft, Denkmalschutzbehörde, Bund Naturschutz, aber auch die Fachbehörden des Landkreises, der Landrat und die Regierenden auf  Bezirks- und Landesebene ihr Veto einlegen sowie in den entsprechenden Stellungnahmen ausführlich darlegen werden, welche überragende landesweite Bedeutung der Schutz der Fläche gerade hier, im Umfeld eines der Highlights unserer Heimat hat.

Außerdem kann auch jeder Einzelne, der sich durch diese Baumaßnahme betroffen fühlt, entsprechende Einwendungen innerhalb des Auslegungszeitraums des vorhabenbezogenen Bauplanes schriftlich vorbringen. Doch soweit sind wir noch gar nicht. Dieser genaue Bauplan wurde ja bis jetzt von CS-Trans noch nicht bei der Stadt eingereicht.

Im übrigen sind auch noch drei Petitionen anhängig, über die im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags entschieden werden muss.

Anton Reinhardt, BN-Kreisvorsitzender


1500 Unterschriften zum Schutz des Maintals unterhalb des Vierzehnheiligener Bergs übergeben

1.  Anton Reinhardt, BN-Kreisvorsitzender: Seit dem Start des Bürgerbegehrens am 27. Juni haben wir ca. 1500 Unterschriften im Stadtgebiet gesammelt. Das sind weit mehr als die nötigen 9 Prozent der Wahlberechtigten, das wären etwa 800 gültige Unterschriften. Wir bedanken uns deshalb bei allen Unterstützern und insbesondere bei allen Sammlerinnen und Sammlern. Lassen Sie mich kurz noch einmal darauf eingehen, warum wir uns derart motiviert engagiert haben. Was käme da auf uns zu? Warum sind wir hier?

Aus unserer Sicht hat ein überwiegender Teil des Stadtrats die große Tragweite seines Beschlusses am 19.2. noch nicht erkannt: Es geht nicht um Grundfeld allein. Es geht nicht nur um Bad Staffelstein. Es geht um die Tourismus- und Gesundheitsregion am Obermain, den Gottesgarten!

Auf  einem Areal mit ca. 5 ha am nordöstlichen Ortsrand von Grundfeld möchte das Logistikunternehmen CS-Trans in 2 Bauabschnitten 2 Lagerhallen und 1 Bürogebäude errichten sowie eine eigene Zufahrtsstraße.

Die erste Halle soll 200 Meter lang, 75 Meter breit und 8,5 Meter hoch werden, die zweite Halle soll 140 Meter lang in gleicher Breite und Höhe sein. Zusammen sind das 25 500 m², plus Rangier-u. und Abstellflächen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und kann deshalb nur durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes – von einer Landwirtschafts- zu einer Gewerbefläche - realisiert werden. In der Stadtratssitzung am 19. Februar 2019 befürworteten dies -entgegen des Vorschlags der Verwaltung und des Bürgermeisters Jürgen Kohmann -16 Stadträte. Nur 7 Stadträte folgten dem Vorschlag der Stadtverwaltung und lehnten die Änderung des Flächennutzungsplanes ab. Um Schaden von unserer Stadtentwicklung fernzuhalten, müssen wir diesen verhängnisvollen Beschluss zu korrigieren versuchen. Damit war aus unserer Sicht das Bürgerbegehren unumgänglich.

Der Flächenverbrauch steigt weiter. Vorhandene, bereits erschlossene Gewerbegebiete - z.Z. 63,5 Hektar im Landkreis LIF - bleiben ungenutzt. Diese sollten vorzugsweise genutzt werden. Der Flächenverbrauch im Landkreis Lichtenfels, Bayerns kleinstem Landkreis, beträgt in den letzten 10 Jahren 200 bis 2300 m² t ä g l i c h! Zum Vergleich: In Bayern sind es insgesamt 12 Hektar (17 Fußballfelder täglich!).

Die Folge: Landwirtschaftliche Flächen gehen verloren. Grundstücks- bzw. Pachtpreise steigen weiter.Das ist kontraproduktiv für den Artenschutz! Wir fordern: Innenentwicklung unserer Dörfer und Städte geht vor Außenentwicklung! Die bereits vorhandenen Gewerbeflächen der Familie Precklein sollten daher vorrangig genutzt werden und nicht neue Flächen im Außenbereich!

Die Baugenehmigung im Außenbereich wäre ein Präzedenzfall für weiteren Flächenfraß, insbesondere im Bereich von Vierzehnheiligen!

Man beachte den Stadtratsbeschluss vor 1 Jahr, dass östlich der Linie Vierzehnheiligener Straße / alte Reundorfer Straße keine Bebauung erfolgen solle. Die Blickbeziehungen unseres Dreigestirns (alle drei Highlights im Bad Staffelsteiner Stadtgebiet) dürften nicht durch noch mehr großflächige, blockartige Bebauungen empfindlich gestört werden! Auch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im März 2018 sah eine Bebauung im Bereich nordöstlich von Grundfeld nicht vor.

Sanfter Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor:

Zahlen der Gästestatistik 2018: über 80 % unserer Gäste sind Stammgäste; 617000 Übernachtungen; etliche FeWo-Anbieter auch in Grundfeld; auf vielen Fremdenverkehrsmessen sind Thermenkönigin und Korbstadtkönigin präsent und werben für unsere reizvolle Landschaft. Auch im Gastronomie-, Hotel- und Tourismusgewerbe sind viele Arbeitsplätze angesiedelt.

Wir sind bereits „Gesundheitsregion“ und unser Landkreis ist anerkannte „Öko-Modellregion“ in Bayern. Wir wollen nicht noch mehr landwirtschaftliche Flächen verlieren und auch deshalb dem ungebremsten Flächenfraß Paroli bieten. Wollen wir, dass der Begriff „Gottesgarten“ von unseren Mitbewerbern spöttisch in „Gewerbehallengarten“ umbenannt wird? (siehe Schild an der Abzweigung nach 14 Hl.: „Willkommen im Gottesgarten“. Es wäre deshalb hilfreich, wenn  auch der Verein „Freunde und Förderer Vierzehnheiligens“ derartige Bauvorhaben vehement ablehnen würde, um Schaden vom Umfeld  unseres Kleinods, der Wallfahrtsbasilika, fernzuhalten.

Außerdem ist eine weitere Vermehrung des Straßengütertransports  klimaschädlich und deshalb nicht zukunftsfähig!

Schadstoff-Emissionen müssen weltweit reduziert werden, wenn die Weltgemeinschaft das 2-Grad-Ziel der max. Klimaerwärmung halten will. Das ist mit einem im LKW-Gütertransport-Gewerbe oft ruinösen Wettbewerb mit all seinen negativen Begleiterscheinungen nicht zu schaffen.

Lärm- und Schadstoffemissionen verstärken sich vor dem Lärmschutzwall bzw. vor der Lärmschutzwand, wodurch die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner sinkt.

2. Michael Endres, Anwohner, erklärt Auswirkungen für die betroffenen Bürger vor Ort und den Gottesgarten): Die Kulturlandschaft vor dem Staffelberg, unterhalb von Vierzehnheiligen und Kloster Banz, gilt es in der jetzigen Form zu erhalten, denn:

1.      Der „Gottesgarten“ ist eine einmalige Kulturlandschaft, die es so zu bewahren gilt. Kloster Banz und Vierzehnheiligen sind bedeutende Kulturdenkmale,  deren liebliche Landschaft im Umfeld durch Wander-, Rad- und Wallfahrtswege geprägt ist. Die Wohn- und Lebensqualität soll nicht durch noch mehr Industriebauten im Außenbereich des Ortsteils Grundfeld entwertet werden.

2.      Bad Staffelstein hat sich für den sanften Tourismus entschieden. Die Sichtachse und Fernwirkung der Baudenkmale müssen bewahrt werden (siehe zahlreiche Broschüren des Kur & Tourismus Service Bad Staffelstein sowie des Landkreises Lichtenfels).

3.      Die kulturelle Identität der Dörfer muss geschützt werden. Riesige Logistikhallen zerstören unsere dörfliche Kultur, bringen Lärm Tag und Nacht.

Das geplante Vorhaben geht nicht mit der Politik der bayerischen Landesregierung einher- Wirtschaftsminister Aiwanger hat mehrfach betont, dass derartige Hallen außerhalb der Sichtweite und weg von den Dörfern entstehen sollen.

Es entstehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Politik. Im März 2018 wird der Flächennutzungsplan für Grundfeld fortgeschrieben (ohne Bebauung im nordöstlichen Bereich). Im Juli 2019 lehnt der Stadtrat eine Bebauung auf dem Areal ab (Suche nach Alternativen). Februar 2019: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan darf nun doch erstellt werden - gegen das Votum der Verwaltung. Warum?

 

3. BN-Kreisvorsitzender Anton Reinhardt mahnt mit Zitaten aus dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum an Grund und Boden:

GG Art. 14, Abs. 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Bay. Verfassung Art. 141, Abs. 2: Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen.

Bay. Verfassung Art. 163, Abs. 4: Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.

Deshalb unser Aufruf an alle Bad Staffelsteiner Bürgerinnen und Bürger, Stadträte, Kreisräte und politische Mandatsträger aller Parteien: Stoppt den Flächenfraß, erhaltet unsere Landschaft im Gottesgarten und den Grund und Boden unserer Landwirtschaft zur Sicherung unserer Ernährung!

Anton Reinhardt, BN-Kreisvorsitzender

Michael Endres, direkt betroffener Anwohner