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BN-Grundstücke

Wird an einer neuen, unötigen Staatsstraße in der Nähe des Bezirksklinikums weiter festgehalten?

18.10.2021

LICHTENFELS-EBENSFELD-PRÄCHTING Im „Obermaintagblatt“ war über den Spatenstich für die neue Staatsstraße zu lesen, dass sich alle Beteiligten am Festakt über den Entlastungseffekt dieser Straße für die Ortsdurchfahrt von Ebensfeld in Höhe von 2000 Kfz freuten.  In einer kürzlich anberaumten Vorstandsbesprechung wurde über dieses strittige Thema intensiv diskutiert.

BN-Ortsvorsitzender Ludwig Wendler informierte: „In den Unterlagen der Ausschreibung der Brücke für die neue Straße steht, dass auf der vorhandenen Staatsstraße zwischen Prächting und Ebensfeld zurzeit täglich 1520 Pkw und 42 Lkw, also 1562 Kfz unterwegs sind. Diese Verkehrsmenge teilt sich an der Einmündung der Prächtinger Straße in die Hauptstraße in  Richtung Bamberg und Bad Staffelstein auf. Im Jahr 2020 wurden in der Ebensfelder Hauptstraße in Höhe der R&V- Bank etwa 6000 Kfz gezählt. Falls nach Angaben des Staatl. Bauamts 70% des Verkehrs aus oder nach Prächting in Richtung Bamberg fährt, so fahren an der Zählstelle R&V-Bank nur 1093 Kfz von und nach Prächting. Die Entlastung in Ebensfeld ist demnach also nicht 2000 Kfz, sondern lediglich 1093 Kfz. Dieser  Unterschied macht stutzig. Das müssten das Staatliche Bauamt und die Bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer schon uns Bürgern erklären. Der doppelt so hohe Entlastungseffekt passt anscheinend besser als Begründung für die aus unserer Sicht unnötige neue Staatsstraße.“

BN-Kreisvorsitzender Anton Reinhardt meinte nachdenklich: „Merkwürdig ist auch der Umgang mit dem Problem des nahe der Straße liegenden Neubaus des Bezirksklinikums Kutzenberg (BKO). Bereits am 2.6.2020 suchte der Bund Naturschutz das Gespräch mit der Geschäftsleitung und bat um einen Plan, aus dem sowohl der geplante Neubau des BKO als auch die geplante Staatsstraße zu sehen und zu beurteilen sind. Fazit des Gesprächs: Es gebe keinen solchen Plan. In den folgenden Monaten ersuchte der BN sämtliche relevanten Behörden und politischen Entscheidungsträger im Landkreis, im Bezirk, in der Staatsregierung und im Staatlichen Bauamt Bamberg um einen maßstäblichen, diesbezüglich aussagefähigen Lageplan. Fazit: Beschwichtigungen hinsichtlich Lärmimmissionen (Grenzwerte würden hinsichtlich der Neubauplanungen des BKO eingehalten); Ignorierung der Landschaftszerschneidung, des unnötigen Flächenverbrauchs, fehlende Berücksichtigung der neuen Gewerbegebiete Ebensfeld Nord und Unterneuses bei der Staatsstraßenplanung sowie eine fehlende wesentlich niedrigere Neubewertung des Kosten/Nutzenfaktors für den „Luxus-Autobahnzubringer“. BN-Schatzmeisterin Elfriede Fischer hob hervor: “Die  Missachtung der Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung und des sparsamen Umgangs mit der Fläche ist skandalös“. Alles dies werde abgetan mit der Bemerkung in den Briefen der Entscheidungsträger: „Für diese Straße besteht unmittelbar vollziehbares Baurecht, Klagen des BN wurden abgewiesen, Petitionen haben sich erledigt…“  Anton Reinhardt  meinte: „Das ganze taktische Vorgehen gipfelt darin, dass der Bezirkstagspräsident erst am Tag des Spatenstichs für die neue Staatsstraße, dem 6.10.2021, an den BN einen Brief mit einem Lageplan absandte, der sowohl die Neubauplanungen des BKO als auch der Staatsstraße enthält – genau 15 Monate nach unserer ersten Vorsprache in Kutzenberg mit der Bitte um einen aussagefähigen Plan. Nun stellten wir fest, dass der Plan bereits im Jahr 2020 (!) existiert haben muss und uns verweigert wurde. Außerdem bestehen erhebliche Unterschiede zum Plan des Architekturbüros WGF Nürnberg, das für den BKO-Neubau zuständig war, nicht jedoch für die Staatsstraßenplanung. Hat man der WGF etwa verschwiegen, dass nicht weit vom BKO eine Staatsstraße gebaut werden soll? Oder ist man mit diesem Unternehmen genauso wie mit dem BN umgegangen?“

Was Reinhardt auch merkwürdig stimmte: „Zum Festakt des ersten Spatenstichs hat man die Bevölkerung nicht eingeladen, nicht einmal die Oppositionsparteien  wurden dazu offiziell eingeladen. Merkwürdige Parallele: Zum Festakt des ersten Spatenstichs zur B 173-neu in Hochstadt hat man ebenfalls die Bevölkerung nicht eingeladen. Warum wohl?“ Abschließend mahnte er: „Die politisch maßgeblichen Entscheidungsträger werden die negativen Folgen ihrer Fehlentscheidung vor der Öffentlichkeit zu verantworten haben, falls sie trotz aller Warnungen des BN weiter unbelehrbar an diesem Straßenbauprojekt festhalten."

Anton Reinhardt


Spatenstich für unnötige "Luxusstraße"

LICHTENFELS/EBENSFELD  Eine neue Staatsstraße in unmittelbarer Nähe einer geplanten großen Gesundheitseinrichtung verträgt sich nicht mit deren Zielen. Mit den Projektfakten dieser beiden Planungen befasste sich die Kreisgruppe des Bund Naturschutz in ihrer jüngsten Vorstandsbesprechung am 30.09.2021.

Anton Reinhardt, BN-Kreisvorsitzender, kann sich mit der Konzeption des 142-Millionen- Euro-Projekts durchaus anfreunden; denn in der Beschreibung des mit der Planung des neuen Bezirksklinikums Kutzenberg beauftragten Landschaftsarchitekturbüros ist unter anderem zu lesen: „Die fächerförmig angeordneten Baukörper entwickeln sich strahlenförmig vom grünen Zentrum und Vorplatz in die Landschaft. Durch- und Ausblicke nach allen Seiten sind möglich. Es entsteht ein großzügiger Vorplatz mit einem zentralen Patientengarten, der durch seine Ordnung zum historischen Bestand überleitet und Neu- sowie Altbauten miteinander verbindet. Die Orientierung aller Patientenzimmer nach außen in den Landschaftsraum sowie die Situierung aller wichtigen Begegnungsbereiche Patienten / Personal an den talseitigen Spitzen der Baukörper schafft eine hohe Aufenthaltsqualität und Attraktivität.Die begrünten Baukörper am Hang integrieren sich in das Landschaftsbild des Kutzenbergs und lehnen sich an die historische Situation des „Gutes Kutzenberg“ an….Gärten mit multifunktionalen Sportrasenflächen können für Körpertherapie, Körperwahrnehmungs- und Entspannungsübungen, Sport- und Gymnastikgruppenprogramme sowie für Tanz- und Bewegungstherapie im Außenraum genutzt werden. Der Gehölz- und Solitärbaumbestand schafft den natürlichen Rahmen. Durch Bewegung in der Natur soll die Lebensfreude gestärkt sowie Gemeinschaft erlebt werden…. Nutzgärten sollen die 5 Sinne (Sehen, Hören, Fühlen, Riechen und Schmecken) anregen… der Umgang mit der Pflanze und deren Pflege stärkt meditative Qualitäten und das Selbstbewusstsein…. Rasenflächen mit Sitzmöglichkeiten sollen unter anderem für die Morgenaktivierung (Sitzgymnastik, Ausdauer-, Koordinations- und Entspannungsübungen, Gedächtnistraining) genutzt werden. Erhaltung und Förderung vorhandener Ressourcen sowie geistiger und körperlicher Beweglichkeit sind hierbei die Hauptziele.“

Reinhardt mahnte: „Die Lage des neu geplanten Klinikums hat man bewusst weit weg von der Lärmquelle A 73, in Richtung Hankirche, gewählt, möglichst ruhig, mit Panorama-Blick in eine kleinstrukturierte, liebliche Kulturlandschaft. Diese gut durchdachte Konzeption wird jedoch durch die Planung der Verlegung der Staatsstraße 2187 – praktisch einem Autobahnzubringer – nahe des geplanten Klinikums für Psychiatrie und Psychosomatik, diagonal durch den Kellbachgrund bis zum Anschluss an die Autobahn A73 ad absurdum geführt; denn die Folgeerscheinungen der Straße wären mit Sicherheit dem Genesungsprozess von psychisch kranken Patienten sehr abträglich. Beispielsweise begünstigt die fingerförmige, fächerartige Anordnung des Klinikneubau-Komplexes in Richtung Kellbachtal die Verteilung der Lärmimmissionen der neuen Staatsstraße auf weite Bereiche der Gesundheitseinrichtung. Wir bezweifeln, dass die Lärmprognosen alle signifikanten Details des Klinikneubaus einbezogen haben. Außerdem werden die Blickbeziehungen in die Landschaft des Kellbachgrundes durch den „Autobahnzubringer“ empfindlich gestört.“

Ludwig Wendler, BN-Ortsvorsitzender von Ebensfeld, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Planungen der Staatsstraße bereits unmittelbares Baurecht bestehe, obwohl der BN seit fast einem Jahr auf die Diskrepanz zwischen Straße und Klinikum aufmerksam gemacht habe. Der gesamte geplante Klinikumneubau ist auf den Straßenplanungskarten des Staatlichen Bauamtes bis dato nicht zu sehen – ein sehr merkwürdiger Tatbestand! Er hob hervor: „Wir haben das Staatliche Bauamt Bamberg, Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz, Bezirkstagspräsident Henry Schramm, ehemalige Gesundheitsministerin Melanie Huml, jetzigen Gesundheitsminister Klaus Holetschek, und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer teilweise mehrmals angeschrieben. Leider wurden unsere Einwände abgetan mit den Hinweisen auf die Einhaltung der Lärmgrenzwerte, die Ablehnung der Petitionen und die diversen Gemeinderatsbeschlüsse, dass die Straße mehrheitlich gewollt sei. Obwohl wir immer wieder baten, uns zumindest einen maßstäblichen Lageplan vorzulegen,  in welchem alle Planungen, also die Staatsstraße, die neue Baustellenzufahrt bzw. spätere Versorgungsstraße, der vorhandene Feldweg und das geplante Klinikum zusammen zu sehen wären, haben wir bis jetzt keinen aussagefähigen Plan bekommen.“

Stellvertretender BN-Kreisvorsitzender Günter Lutz ließ wissen, dass die Verlegung der St 2187 für eine bessere Verkehrsanbindung der Gewerbegebiete Ebensfeld Nord und Unterneuses nichts bringe, ganz zu schweigen von der Verschandelung der Landschaft und dem unnötigen Flächenverbrauch für eine zusätzliche Straße. BN-Vorstandsmitglied Ute Hauptfleisch meinte: „Ebensfeld hat bereits einen Autobahnanschluss. Hier wird ohne Not eine flächenverschwendende, klima- und landschaftsschädigende „Luxusanbindung“ geschaffen.“ Alle anwesenden BN-Kreisvorstandsmitglieder bekundeten ihr Unverständnis, dass sämtliche angeschriebenen, verantwortlichen staatlichen Stellen sich nicht bereit zeigten, das neue geplante Bezirksklinikum vor den vermeidbaren schädlichen Belastungen der neu geplanten Staatsstraße zu schützen, obwohl es für diese Straße sehr wohl andere natur- und kostenschonendere Trassenführungen gebe. Angesichts der hohen Tragweite des Bezirksklinikum-Projekts komme in diesem Zusammenhang auch den Bezirksräten von ganz Oberfranken eine sehr wichtige Verantwortung zu.

Erst nach seiner Kreisvorstandssitzung am 30.09.2021 und nach dem 1. Spatenstich für die Verlegung der St 2187 bei Prächting erhielt der Bund Naturschutz von Bezirkstagspräsident Henry Schramm einen Lageplan, auf den der BN seit eineinhalb Jahren (!) vergeblich pochte. Die kürzeste Entfernung der Straße zum geplanten Neubau des BKO Kutzenberg beträgt demnach nur etwa 150 Meter. Damit lag der BN mit seinem Schätzwert richtig! Die politisch maßgeblichen Entscheidungsträger werden die negativen Folgen ihrer Fehlentscheidung vor der Öffentlichkeit zu verantworten haben, falls sie trotz aller Warnungen des BN weiter unbelehrbar an diesem Straßenbauprojekt festhalten.

Anton Reinhardt


BN-Film thematisiert Kellbachgrundanbindung

Die bayerische Staatsregierung redet zwar gern vom bedarfsgerechten Ausbau des Straßennetzes und dem Schutz von Natur und Landschaft, in Ebensfeld tut sie aber das Gegenteil: Dort soll ohne Bedarf eine 2,2 Kilometer lange Neubautrasse im Zuge der Staatsstraße 2187 gebaut werden.

Der BUND Naturschutz klagt seit längerem dagegen und hat im Juli 2017 Antrag auf Zulassung der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München gestellt, um den Neubau der Staatsstraße doch noch vor Gericht zu Fall zu bringen.

Eines der wichtigsten Argumente ist die geringe Verkehrsbelastung, die den Eingriff in Natur und Landschaft aus Sicht des BN nicht rechtfertigt. Um dieses Thema ins Bild zu setzen, hat der BN mit der Jugendorganisation BUND Naturschutz (JBN) Ende August einen kleinen Film an der Straße gedreht. Der Kurzfilm zeigt ein Frühstück an der Straße, kaum gestört durch den Verkehr. Sogar Pingpong ist auf der Straße möglich....

 

 


URTEIL KELLBACHGRUNDANBINDUNG - RIESIGE ENTTÄUSCHUNG BEIM BN

Ebensfeld/Bayreuth.Das vom Verwaltungsgericht Bayreuth am heutigen Tage veröffentlichte Urteil zur geplanten Umfahrung von Ebensfeld, der sog. "Kellbachgrundanbindung", enttäuscht die Natur- und Umweltschützer im Raum Lichtenfels und Oberfranken.

Ludwig Wendler, Vorsitzender der Ortsgruppe Ebensfeld: "Seit Beginn der Planungen 2005 haben wir engagiert für die Rettung des Kellbachgrundes gekämpft, mit Vorträgen, Ortsterminen, Fachstellungnahmen, beim Erörterungstermin im Planungsverfahren und bei Presseaktionen, zuletzt als uns der BN-Landesvorstand im März 2016 besuchte und uns nochmal unterstützte. Dass wir den Bürgerentscheid 2009 mit nur zwei Stimmen verloren haben und der Markt Ebensfeld dann "pro Neubautrasse" auftrat, war ein bitterer Tiefpunkt und letztlich die entscheidende Niederlage. Unser Versuch, mit einer Klage noch zu retten, was zu retten ist, ist nun leider gescheitert. Die Umweltgesetze sind für den Schutz unserer Landschaft, des nutzbaren Bodens, der Lebensräume gefährdeter Arten, wie Biber, Zauneidechse oder der Großen Bartfledermaus offenbar zu schwach. Nicht einmal der bessere Schutz des Wasserschutzgebietes bei der von uns vorgeschlagenen Alternative war relevant. Auch die Nähe der neuen Trasse zum geplanten großen Erweiterungsbau des Bezirksklinikums Obermain haben offenbar ebenso wenig wie die geringe Verkehrsbelastung der vorhandenen Staatsstraße 2187 bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt. Wir danken trotzdem allen, die uns in den letzten Jahren unterstützt haben."

Lesen Sie hier den ganzen Pressebericht...



Stellungnahme des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN)

Lichtenfels, 13.04.2006

Planfeststellung für die Verlegung der Staatsstraße 2187 "Ebensfeld-Scheßlitz" südlich von Ebensfeld von Str.-km 0,541 (St 2987) bis Str.-km 9,858 (St 2187 Stellungnahme des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN)




Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund Naturschutz in Bayern e.V. bedankt sich für die Beteiligung am o.g. Verfahren und nimmt dazu Stellung wie folgt:
Die Verlegung der Staatsstraße 2187 südlich von Ebensfeld wird aus wirt-schaftlicher, aus raumordnerischer und naturschutzfachlicher Sicht abge-lehnt.


Grundsätzliche Notwendigkeit bzw. straßenbauliche Infrastruktur und raumordnerische Entwicklungsziele
Vom Bund Naturschutz wird die grundsätzliche Notwendigkeit der geplanten Neu-bautrasse aufgrund der unzureichenden Argumente im Punkt 2.1 des Planfeststel-lungsverfahrens (PFV) vehement in Frage gestellt.
Unstrittig ist zwar, dass der gegenwärtige bauliche Zustand nicht mehr den heuti-gen Verkehrserfordernissen entsprechen. Allerdings können die genannten "ge-fährlichen Verkehrssituationen" im Bereich der bestehenden Doppelkurve sowie "riskante Einbiegemanöver" an der Einmündung der St 2187 in die St 2197 (Hauptstraße Ebensfeld) sowie die unter 2.3.6 angeführte "erhöhte Unfallgefahr" weder aus der alltäglichen Erfahrung nachvollzogen noch durch nachprüfbare Zahlen der zuständigen Behörden (z.B. aus der Verkehrsunfallstatistik) belegt werden.
Hauptkritikpunkte bleiben jedoch die als wichtigstes Argument für die Not-wendigkeit der Neubautrasse angeführten Verkehrszahlen. Die angeführten 2.673 Kfz/24h aus DTV2015 stellen einen Prognosewert, hochgerechnet auf das Zieljahr 2015, dar und sagen nichts über die momentane Belastung der Staatsstraße aus. Darüber hinaus rechtfertigt diese sehr geringe Verkehrs-belastung nicht den Neubau.
Ein Vergleich mit den Zählergebnissen des Straßenbauamts Bamberg aus dem Jahr 2000 (nicht im PFV abgedruckt) lässt den o.g. Wert als äußerst zweifelhaft erscheinen. Die Zählung im Jahr 2000 ergab für den Streckenabschnitt Ebensfeld - Scheßlitz eine Gesamtverkehrszahl von 1.641 Kfz/24h.


Annahme A: Der Wert aus DTV2015 von 2.673 Kfz/24h stimmt nicht

Eine derartige Steigerung der Verkehrszahlen von über 60 % innerhalb von 15 Jahren widerspricht nicht nur völlig der durchschnittlichen Steigerung der Bela-stung der bayerischen Staatsstraßen zwischen 1995 und 2015, die zwischen 17 % für den Personenverkehr und 36% für den Güterverkehr liegt, sondern ist auch für den genannten Streckenabschnitt nicht nachvollziehbar. Die Ursache einer derar-tig prognostizierten Steigerung kann keinesfalls im Ziel- und Quellverkehr gesucht werden. Eine wesentlich niedrigere Verkehrsbelastung, die deshalb für diesen Streckenabschnitt angenommen werden muss, rechtfertigt dann jedoch erst Recht nicht die veranschlagten Investitionskosten in Höhe von 2,7 Mio. Euro zuzüglich der von der Marktgemeinde Ebensfeld eingeforderten Sanierungskosten für die bisherige St 2187.

Annahme B: Der Wert aus DTV2015 von 2.673 Kfz/24h stimmt

Da eine solche Steigerung der Verkehrszahlen nicht aus dem Ziel- und Quellver-kehr stammen kann, kann eine derartige Zunahme nur durch einen vermehrten Fernverkehr (insbesondere zwischen der BAB A 70 bei Scheßlitz und der zukünf-tigen BAB A 73 (bisherige B 173) begründet werden. Eine solche Steigerung der Verkehrszunahme ist demnach nur durch den gesteigerten Querverkehr zwischen beiden Autobahnen realistisch anzunehmen und demnach nur bei einer Verwirkli-chung der Neubaumaßnahme mit direktem Anschluss an die zukünftige A 73 zu erwarten. Die Neubaumaßnahme würde also die Verkehrszunahme erzeugen, die sie als Argument für ihre Verwirklichung erst einmal benötigen würde. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtung der Gesamtmaßnahme erscheint dieser Um-stand schon als äußerst fragwürdig.
Viele LKW's werden auf der neuen Trasse die BAB-Streckenabschnitte zwischen AS Scheßlitz - Bamberger Kreuz und Bamberger Kreuz - AS Ebensfeld umfah-ren. Dadurch entgehen der Staatskasse Mautgebühren für ca. 50 km. Eine weitere negative Folge des Ausbaus der St 2187 ist die gravierend anstei-gende Belastung der Bewohner der Ebensfelder Ortsteile Kleukheim und Präch-ting durch den vermehrten Durchgangsverkehr.
Die in Punkt 2.1 des PFV aufgeführte Verkehrszählung im Rahmen einer Flussver-folgung vom 23.07.2002 dürfte unter o.g. Gesichtspunkten dementsprechend stark in Zweifel gezogen werden. Zum einen handelt es sich bei den unter 4.2 des PFV aufgeführten Werten erneut um Prognosewerte, die im PFV nicht durch die abso-luten Werte von 2002 belegt sind. Eine Nachprüfbarkeit ist deshalb momentan nicht gegeben. Zum anderen ist der Verkehrsfluss genauso wie die absoluten Ver-kehrszahlen direkt vom Anteil des Fernverkehrs abhängig, der wiederum durch die Neutrassierung erst induziert wird.
Der Wert von 77 % der Verkehrsteilnehmer, die den Ort Ebensfeld als Kleinzen-trum durch die Neutrassierung überhaupt nicht mehr anfahren, wird stark in Zwei-fel gezogen, da sowohl Gemeindeverwaltung als auch Schul- und Sportzentrum, Betriebe, Einkaufsmöglichkeiten und sämtliche sozialen und Freizeiteinrichtungen im Ort Ebensfeld sind. Auch eine Verkehrszählung mit Flussverfolgung der lokal-politischen Gruppierung der Jungen Wähler Ebensfeld vom 15.03.1993, bei der ein Verkehrsanteil der aus dem Kelbachgrund zur AS Ebensfeld fahrenden Fahr-zeuge von ca. 10 % festgestellt wurde, legt die Vermutung nahe, dass sich dieser Anteil innerhalb von 10 Jahren nicht versiebenfacht haben kann, bzw. innerhalb von 20 Jahren auch nicht anteilsmäßig versiebenfachen wird.
Die zu erwartenden negativen infrastrukturellen Auswirkungen auf den gesamten Markt Ebensfeld wurden bei der Gesamtplanung offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt und widersprechen den unter 2.2 des PFV aufgeführten raumordne-rischen Entwicklungszielen. Eine direkte und günstige Anbindung der Gemeinde-teile an den zentralen Ort Ebensfeld im Sinne des Landesentwicklungsplanes (LEP) findet gerade durch den Neubau der St 2187 nicht statt, vielmehr wird eine Anbindung der Gemeindeteile an die Entwicklungsachse B 173 am Kleinzentrum Ebensfeld vorbei forciert. Die Auswirkung dieser Missachtung der raumordneri-schen Ziele lässt jedoch weitreichende Folgen befürchten:
So ist durch die Verwirklichung der Baumaßnahme eine weitere Schwächung des Öffentlichen Nahverkehrs (Öffentlicher Busverkehr, Bürgerbuslinien und Schie-nenpersonennahverkehr) im Gebiet der Marktgemeinde Ebensfeld absehbar. Die Planungsauswirkungen widersprechen demnach der Aufgabensetzung des 2001 durch den Landkreis Lichtenfels erstellten Nahverkehrsplanes, in dem dem ÖPNV neben der Daseinsvorsorge auch die Bedeutung einer möglichst vollwertigen Al-ternative zum Motorisierten Individualverkehr (MIV) zugewiesen wird.
Weiterhin ist durch die direkte Anbindung an die zukünftige A 73 ein vermehrtes Abfließen von Kaufkraft aus der Marktgemeinde zu erwarten.
Schließlich sind die bereits oben angeführten Befürchtungen bezüglich einer mas-siven Zunahme des Güterfernverkehrs, der die St 2187 als mautfreie Abkürzung zwischen den Autobahnen A 70 und A 73 nutzen wird, im PFV nicht untersucht bzw. bewertet worden. Nach den raumordnerischen Zielsetzungen ist die Staats-straße St 2187 in ihrer Gesamtheit nicht für derartig hohe Verkehrsbelastungen konzipiert.


Lärm- und Abgassituation
Eine "erhebliche Verbesserung der Lärm- und Abgassituation", wie in 2.4 PFV an-geführt, ist aus o.g. Erläuterungen für die Ortsdurchfahrt Ebensfeld nicht zu erwar-ten.
Entlang der geplanten Neubaustrecke wird sowohl das Bebauungsgebiet "Pfleger-häuser" als auch das gesamte Klinikgelände des Bezirksklinikums Obermain be-züglich des Lärm- und Schadstoffeintrags beeinträchtigt. Wie aus den schalltech-nischen Berechnungen zu erkennen ist, wurde bei der Prognose für das Jahr 2015 eine deutliche Zunahme des zu erwartenden Schwerverkehrs nicht berücksichtigt. Eine Aussagekraft der Berechnungen bezüglich der tatsächlich zu erwartenden Lärm- und Abgasemissionen ist deshalb nicht gegeben.
Besonders muss jedoch in diesem Zusammenhang auf die negativen Auswirkun-gen auf die Ortsteile Prächting und Kleukheim hingewiesen werden. Eine Beurtei-lung der Auswirkungen auf den bereits bestehenden Teil der St 2187 durch den durch die Neubaustrecke induzierten Mehrverkehr (s.o. mautfreier Schwer- und sonstiger Fernverkehr) fehlt im PFV völlig. Für die Anwohner entlang der Orts-durchfahrten der St 2187 in Prächting und Kleukheim ist demnach bei Verwirkli-chung der Neubautrasse langfristig eine massive Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität aufgrund gestiegener Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe zu erwarten.


Flächenverbrauch
Der im PFV nur für den reinen Straßenkörper angeführte Flächenverbrauch von 3,1 ha stellt den höchsten Wert aller untersuchten Planungsvarianten dar. Beson-ders erwähnenswert ist dabei, dass es sich bei den betroffenen Flächen um wert-vollste landwirtschaftliche Böden handelt, die im größtenteils kleinräumig struktu-rierten Gemeindegebiet Ebensfeld unersetzlich sind. Nicht mit aufgenommen wur-de jedoch die weitaus größere Beeinträchtigung entlang der neuen Straße auf-grund von Luftschadstoffeinträgen, die besonders bei den angeführten landwirt-schaftlichen Flächen dem Flächenverbrauch hinzugerechnet werden muss.
Eine Kompensation des Flächenverbrauchs findet bei der gegebenen Planung nicht statt, da die bestehende St 2187 nicht zurückgebaut, sondern weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche in ganzer Länge erhalten bleibt und der Neubau des-halb gänzlich als Verbrauch gewertet werden muss.
Das landesplanerische Ziel der massiven Reduzierung der Flächeninanspruch-nahme, das Staatsminister Dr. Werner Schnappauf ständig einfordert, wird durch die Neubaumaßnahme klar verfehlt.


Natur und Landschaft
Wie in der Stellungnahme des Landratsamtes Lichtenfels vom 25.10.05 bereits angeführt, beeinträchtigt die geplante Neubautrasse auf der gesamten Strecke das abwechslungsreiche Landschaftsbild, das durch das Kelbachtal und die nahe-gelegene Hankirche geprägt ist. Auch bezüglich der naturhaushaltlichen Auswir-kungen besteht mit der o.g. Stellungnahme Übereinstimmung. Eine grundsätzliche Zustimmung aufgrund der "Notwendigkeit des Neubaus" trotz der erwähnten Be-einträchtigungen kann jedoch aus unserer Sicht nicht erteilt werden und erscheint auch in Bezug auf die gemachte Aussage der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Lichtenfels mehr als sachfremd und in keinster Weise argumentativ halt- und begründbar. Besonders im Hinblick auf die o.g. Kritikpunkte an der Notwendigkeit der geplanten Maßnahme können derartig massive Eingriffe nicht begründet wer-den.
Neben den Auswirkungen auf den Naturhaushalt erfolgt durch die mit einer Bau-länge von 2.000 m auch längste Trassenvariante die größte Beeinträchtigung des für Ebensfeld, dem gesamten Klinikbereich Kutzenberg und Prächting wichtigen Naherholungsgebiets entlang des Kelbachtals. War diese Funktion bereits durch den Bau der B 173 neu stark beeinträchtigt, zerstört die nun vollständige Zer-schneidung und Zerstückelung der gesamten Talaue diese Funktion unwieder-bringlich. Ein Ausgleich dieser Zerstörung ist nicht möglich. Die im Punkt 6 des PFV (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft) unter Nr. K10 erwähnte Kompensation dieses Eingriffs ("Durch die gesamten Be-pflanzungen im Maßnahmenbereich kann das Landschaftsbild als neu gestaltet betrachtet werden und somit ist der Eingriff ausgeglichen.") kann nur als Zynismus zur Kenntnis genommen werden und nicht als Kompensationsmaßnahme akzep-tiert werden.


Wasserhaushalt
Die Neutrassierung tangiert das Ebensfelder Wasserschutzgebiet im südlichen Bereich. Trotz der angeführten Schutzmaßnahmen ist eine dauerhafte Schädigung der Trinkwassergewinnung (z.B. durch einen Verkehrsunfall mit Gefahrgutaustritt außerhalb des Fahrbahnbereichs) nicht ausgeschlossen. Auch die vermehrten Luftschadstoffeinträge der dann oberhalb der Trinkwassergewinnungsanlage das Wasserschutzgebiet durchschneidenden Straße müssen mitberücksichtigt wer-den. Den Schutz des wichtigen Gutes Trinkwasser einzig und allein durch techni-sche Maßnahmen bewerkstelligen zu wollen, dürfte zu kurz gegriffen sein. Allein ein Freihalten der Schutzbereiche garantiert einen vollständigen Schutz der un-wiederbringlichen Ressource Trinkwasser.
Bezüglich der Hochwassersituation im Bereich der Kelbachquerung liegen im PFV keine konkreten Aussagen vor.


Wirtschaftlichkeit
Wie bereits in mehreren Punkten angeführt, handelt es sich bei der bevorzugten Variante 4 nicht nur um die mit über 2 km längste und mit 3,1 ha flächenmäßig größtmögliche Neubaumaßnahme, sondern mit veranschlagten 2,7 Mio. Euro auch die teuerste und unter den dargestellten Beeinträchtigungen auch unwirt-schaftlichste Lösung.
Für den Haushalt der Marktgemeinde Ebensfeld sind dazu noch die Folgekosten für die Sanierung und den Unterhalt der bestehenden St 2187 sowie die Neuanla-ge des Pendlerparkplatzes an der Kutzenberger Straße hinzuzurechnen, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den Kosten der Baumaßnahme angelastet werden müssen.
Die Ausführungen bezüglich Einnahmeausfalls aufgrund des zu befürchtenden Mautausweichverkehrs wurden bereits an anderer Stelle erläutert.


Zusammenfassung
Einer Planfeststellung der im PFV bevorzugten Variante 4 der St 2187 kann aufgrund der o.g. Aussagen nicht zugestimmt werden.